Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Co-Location, Housing – und Connectivity-Dienstleistungen (nachfolgend Housing-Services genannt) und sind integrierter Bestandteil des zwischen dem Kunden und der ICT-CENTER AG (nachfolgend ICT-Center AG genannt) abgeschlossenen Vertrages. ICT-CENTER AG und der Kunde werden nachfolgende gemeinsam als die „Parteien“ genannt.
1.2 Die ICT-CENTER AG schliesst grundsätzlich Verträge nur unter Anwendung dieser AGB sowie der für die Leistung massgeblichen Bestellformular (BF), der Leistungsbeschreibung (LB), dem Service Level Agreements (SLA) oder in Form von Einzelverträgen ab.
1.3 Stehen diesen AGB, den für die Leistung massgeblichen BF, der LB, den SLA‘s oder Einzelverträgen Bestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden entgegen, so erfolgt dennoch der Vertragsabschluss ausschliesslich zu den AGB der ICT-CENTER AG sowie den für die Leistung massgebliche verwendeten BF, LB und SLA‘s der ICT-CENTER AG. Dies gilt auch dann, wenn die ICT-CENTER AG der Einbeziehung der AGB des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat oder vorbehaltlos Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bestimmungen des Kunden erbringt.
1.4 Abweichende Regelungen gelten nur, wenn die ICT-CENTER AG diesen ausdrücklich dem Unternehmen gegenüber in Schriftform in Form einer Einzelvereinbarung zugestimmt hat.
1.5 Die AGB liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung in den Geschäftsräumlichkeiten der ICT-CENTER AG zur Einsichtnahme bereit und können im Internet unter www.ict-center.com abgerufen werden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die ICT-CENTER AG ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden durch Vorlage von amtlichen Dokumenten, wie Lichtbildausweise und Wohnsitznachweis vom Kunden zu fordern, die zur Beurteilung der Bonität erforderlichen Angaben einzuholen bzw. abzuverlangen und den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu überprüfen.
2.2 Soweit nicht anderes vereinbart ist, obliegt die nach gesetzlicher Bestimmung vom Kunden allenfalls einzuholende erforderliche behördliche Bewilligung, Genehmigung oder Konzession sowie die Wahrnehmung der mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Anzeigeverpflichtung diesem. Das gleiche gilt auch für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung von Dritten. Diesbezüglich haftet der Kunde der ICT-CENTER AG für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.
2.3 Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den AGB, dem BF, der LB, den SLA‘s oder den Einzelverträgen.
3. Leistungen ICT
3.1 Die ICT-Center AG stellt dem Kunden Telekommunikations-Dienstleistungen gemäss vertraglicher Vereinbarung zur Verfügung, im Besonderen sind dies Co-Location-, Cage-, Housing- und Inhouse Connectivity Services. Die ICT-Center AG ist bestrebt, im Rahmen der zu gewährleistenden Service-Levels die Dienstleistungen störungs- und unterbrechungsfrei zu erbringen. Über Wartungsarbeiten, die eine solche Störung oder Unterbrechung zur Folge haben können, wird der Kunde im Vorfeld informiert. Für Unterbrechungen innerhalb der Telekommunikationsnetze, Daten oder IP-Netze, ist der jeweilige Service Provider und nicht ICT-CENTER AG verantwortlich. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen, die Bereitstellungsfristen, sowie die Höhe der jeweiligen Entgelte ergeben sich aus den für die Leistung massgeblichen BF, der LB, den SLA‘s oder den Einzelverträgen, die zusammen mit der Vertragsurkunde und den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und ICT-CENTER AG bilden.
3.2 Zur Vertragserfüllung kann ICT-CENTER AG jederzeit Dritte beiziehen oder beauftragen. Die Pflichten der ICT-CENTER AG gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
3.3 Der Zeitpunkt der Lieferung ist nur dann verbindlich, wenn dies von ICT-Center AG ausdrücklich schriftlich bestätigt wird und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten vollumfänglich nachgekommen ist.
4. Verantwortung und Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit ICT-CENTER AG einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss nutzt.
4.2 Der Kunde ist für den Inhalt und die Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, vollumfänglich verantwortlich. Insbesondere dürfen sie keine pornografischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in sonstiger Weise gegen das Schweizerische, Liechtensteinische oder Europäische Recht verstossende Inhalte enthalten. Verboten ist ebenfalls das missbräuchliche Versenden von Massen-E-Mails (Spam), rechtswidriges Kopieren und oder Verteilen von gesetzlich geschützter Software, Kopieren und oder Verteilen von urheberrechtlich geschütztem Inhalt und das Verbreiten von schädlicher Software, wie Viren, Trojaner oder vergleichbaren Programmen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle Haftungsansprüche und Schäden, die aus der Nutzung der Infrastruktur gegenüber Dritten entstehen, vollumfänglich zu übernehmen und die ICT-Center AG schad- und klaglos zu halten. Die ICT-Center AG ist berechtigt, bei Anspruch auf Unterlassung durch einen Dritten, die Infrastruktur des Kunden zu sperren, bis der Kunde den Anspruch gesetzlich abwenden kann. Der Kunde haftet ausserdem für alle Schäden, die er der ICT-Center AG selbst oder anderen Kunden der ICT-Center AG durch unsachgemässe oder fahrlässige Handlungen zufügt.
4.4 Der Kunde erfüllt seine Mitwirkungspflichten, insbesondere Informationspflichten und die Bereitstellung von Ressourcen und Zugangsberechtigungen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, namentlich Namens- und Adressänderungen, ICT-CENTER AG unverzüglich mitzuteilen.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, Eigentumshinweise, Markenzeichen, Netzkennzeichnungen und ähnliches, die von ICT-CENTER AG oder Dritten angebracht sind, weder zu entfernen, noch zu bearbeiten, noch zu verändern oder unleserlich zu machen.
4.7 Den Kunden treffen vor der vollständigen Bezahlung der Entgelte für die Installation und Miete Schutz- und Sorgfaltspflichten bezüglich der Einrichtung der ICT-CENTER AG, die seiner Aufsicht oder bei Überlassung von Einrichtungen an Dritte der Aufsicht des Dritten unterstehen. Er hat der ICT-CENTER AG den Schaden zu ersetzen, den sie durch Verlust oder Beschädigung ihrer Einrichtung in Gebäuden oder Räumen erleidet. Die Ersatzpflicht fällt weg, wenn der Kunde und der Dritte jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben.
4.8 Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit auf eine begründete Anfrage der ICT-Center AG hin, den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, alle mit der Vertragserfüllung verbundenen Pflichten und insbesondere den finanziellen, für die Vertragslaufzeit inkl. Kündigungsfrist, vollumfänglich zu erfüllen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, den uneingeschränkten Nachweis zu erbringen, kann die ICT-Center AG umgehend und ohne Begründung sämtliche Massnahmen ergreifen, die ihr geeignet erscheinen, um die vollumfängliche Vertragserfüllung sicherzustellen oder im Sinne einer Schadensbegrenzung bzw. Schadensminderung den Vertrag zu kündigen oder fristlos auflösen. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht davon, den vertraglich vereinbarten Forderungen nachzukommen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltung
5.1 Die Abrechnung erfolgt gemäss dem im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodus, wenn nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist erfolgt die Abrechnung quartalsweise jeweils im Voraus mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne schriftliche Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet. In diesem Fall werden alle Beträge, die unter der Vereinbarung zu zahlen sind, sofort zur Zahlung fällig. Die mit den Verzugsfolgen anfallenden Mehrkosten, wie z.B. Korrespondenz, Spesen, Porto, Inkasso, Verzugszinsen, Sperrung und Freigabe von Diensten etc., werden separat und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5.2 Verkaufte Ware bleibt nach der Übergabe an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger Entgelte für die Montage im uneingeschränkten Eigentum der ICT-CENTER AG, wobei mit der Übergabe die Preisgefahr an den Kunden übergeht. Vor vollständiger Begleichung der Rechnung ist es dem Kunden untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen.
5.3 ICT-Center AG behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Allfällige Preisänderungen gibt die ICT-Center AG in der Weise rechtzeitig bekannt, sodass der Kunde den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist (ausgenommen davon sind Preissteigerungen aufgrund von Indexanpassungen (z.B. Landesindex für Konsumentenpreise und Energiepreissteigerungen) auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt. Alle bestehenden Produktpreise sind indexiert (Landesindex für Konsumentenpreise), sodass eine Preisanpassung bei einem veränderten Indexstand auch während der Mindestlaufzeit erfolgen kann. Die Formel für die Berechnung lautet: . Basisindex: 111,7 Punkte (März 2006, Tabelle Mai 1993= 100 Punkte). Der vereinbarte Produktpreis kann während der gesamten Vertragsdauer nicht unterschritten werden. Produktpreisänderungen werden spätestens einen Monat im Vorhinein angekündigt. Energiepreisänderungen werden ohne Vorankündigung weitergegeben.
5.4 Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber der ICT-Center AG mit Forderungen von ICT-Center AG gegenüber dem Kunden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
5.5 ICT-CENTER AG kann vor oder während der Leistungserbringung eine Sicherheitsleistung in Form einer Vorauszahlung oder einer Kaution verlangen.
5.6 ICT-CENTER AG ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen gänzlich oder teilweise zu verweigern, einzustellen bzw. das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufzulösen, wenn
• der Kunde trotz erfolgloser Mahnung mit Androhung einer Sperre oder Vertragsauflösung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen den geschuldeten Betrag nicht zahlt,
• der Kunde der Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt und unter Androhung einer Sperre oder Vertragsauflösung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen den geschuldeten Betrag nicht zahlt,
• der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde Kommunikationsdienste oder damit im Zusammenhang stehende Leistungen nicht gesetzes- oder vertragsgemäss nutzt oder diese in betrugsmässiger Absicht missbraucht oder missbrauchen lässt,
• ein aussergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt wurde, ein Insolvenzverfahren bevorsteht oder die Eröffnung beantragt wurde, ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder dessen Kreditwürdigkeit aus anderen Gründen gefährdet oder nicht mehr gegeben ist.
5.7 In einem solchen Fall verpflichtet sich der Kunde die ICT-Center AG schad- und klaglos zu halten. Bei Nichteinhaltung der Vertrags-Verpflichtungen durch den Kunden behält sich die ICT-Center AG vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht davon, den vertraglich vereinbarten Forderungen nachzukommen.
5.8 Der Kunde trägt die zweckentsprechenden und notwendigen Rechtsverfolgungskosten, die ICT-CENTER AG durch den Zahlungsverzug entstandenen sind, wie z. B. Mahnkosten, Inkassospesen, Betreibungskosten.
5.9 Im Lastschriftverfahren bei Bank und Post wird bei Rückbuchung infolge von ungedeckten Konten eine zusätzliche Verwaltungsgebühr, die sich aus einer Bearbeitungsgebühr sowie den Kosten für die Banktransaktion zusammensetzt, erhoben.
5.10 ICT-Center AG ist im Falle einer Nichtbezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden berechtigt die Herausgabe des eingestellten Kundenequipment zu verweigern und zu verwerten, um offenen Rechnungen damit abzudecken.
5.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen der ICT-Center AG aufzurechnen und es steht dem Kunden die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht zu.
5.12 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten
6. Inkrafttreten, Gültigkeit, Dauer und Kündigung
6.1 Der Vertrag mit dem Kunden tritt sofort nach Unterzeichnung des BF oder des Einzelvertrages in Kraft. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich. Erfolgt die Inanspruchnahme der Leistungen der ICT-CENTER AG durch den Kunden vor diesem Datum, so tritt der Vertrag mit dem Datum der ersten Leistungsinanspruchnahme in Kraft. Sofern keine anderen Vereinbarungen definiert worden sind, ist die minimale Vertragsdauer für Co-Location und Cage 5 Jahre und für Rack, Housing und andere Services 3 Jahre. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend und automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist ist im Vertrag definiert, falls keine Frist vereinbart wurde, kann die Kündigung frühestens 6 Monate vor Ablauf der minimalen Vertragsdauer schriftlich erfolgen. Für alle weiteren Laufzeiten gilt eine minimale Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf. Unbefristete Verträge können, so im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, schriftlich mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss der ICT-Center AG so nichts anderes vereinbart wurde, an der auf der Rechnung angegebenen Stelle zugehen.
6.2 Das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses ist für den Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ausgeschlossen. Auf schriftlichen Antrag des Kunden kann sich die ICT-Center AG bereit erklären, das Vertragsverhältnis nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist einvernehmlich aufzulösen.
6.3 Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigt der Kunde den Vertrag vor dessen Ablauf, so schuldet er ICT-CENTER AG das Entgelt für die während der noch nicht abgelaufenen Zeit nicht bezogenen Leistungen.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten der ICT-CENTER AG verbleiben bei der ICT-CENTER AG oder den berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert ICT-CENTER AG, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
8. Datenschutz
8.1 ICT-CENTER AG hält sich an die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
8.2 ICT-CENTER AG steht dafür ein, dass alle Personen, die intern mit Aufgaben betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
8.3 Der Kunde erteilt bereits zu diesem Zeitpunkt die Zustimmung, während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages auf der von ICT-Center AG betriebenen Web-Site auf das Bestehen des Vertragsverhältnisses hinzuweisen und zu diesem Zweck das Firmenlogo des Kunden auf der Web-Site zu verwenden sowie über das Bestehen dieser vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden in der Öffentlichkeit hinzuweisen.
8.4 Wird eine Dienstleistung von ICT-CENTER AG gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen von Dritten über ICT-CENTER AG, so kann ICT-CENTER AG Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, sofern dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen und für das Inkasso notwendig ist oder für die Erstellung des Angebote notwendig ist.
8.5 ICT-CENTER AG behält sich die Einleitung von gerichtlichen Schritten im Fall von Datenkriminalität und Datenmissbrauch sowie die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen vor.
9. Höhere Gewalt
9.1 Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt, wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
10. Garantie und Gewährleistung
10.1 Für Garantie und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die Ware mit allen Unterlagen sowie unter Vorlage der Rechnung an die ICT-CENTER AG zurückzusenden oder zu übergeben.
10.3 Wird von der ICT-CENTER AG verkaufte Software für kundeneigene Hardware eingesetzt, so erstreckt sich die Gewährleistung für die gelieferte Software nur dann auch auf deren Zusammenwirken mit der Hardware, wenn die ICT-CENTER AG ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
10.4 Falls sich nach Reklamation herausstellt, dass kein Gewährleistungsanspruch vorliegt, kann die ICT-CENTER AG dem Kunden eine Überprüfungspauschale verrechnen.
11. Änderung von Verträgen und Vertragsabtretung
11.1 Änderungen der AGB, der LB, der SLA‘s sowie deren Inkrafttreten werden in geeigneter Weise zum Beispiel durch Aufliegen in den Geschäftsräumlichkeiten von ICT-Center AG oder im Internet unter www.ict-center.com kundgemacht.
11.2 Werden Kunden durch die Änderung(en) ausschliesslich begünstigt, so kann/können diese Änderung(en) durch die ICT-CENTER AG bereits an dem Tag der Kundmachung der Änderung(en) angewandt werden. Dies gilt auch für Entgeltänderungen aufgrund einer vereinbarten Indexanpassung oder Energiepreiserhöhungen (z.B. Strompreiserhöhung). Indexanpassungen sowie Energiepreiserhöhungen berechtigten nicht zu einer Kündigung.
11.3 Werden Kunden durch die Änderung(en) nicht ausschliesslich begünstigt, so wird die ICT-CENTER AG diese Änderung(en) – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen - zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten kundmachen. Der wesentliche Inhalt der den Kunden nicht ausschliesslich begünstigenden Änderung(en) wird dem Kunden in geeigneter Weise, etwa durch Beilage zu einer Rechnung, zumindest einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt. Auf Ersuchen des Kunden wird der Volltext der aktuellen AGB übermittelt. Entgeltänderungen berechtigten nicht zur ausserordentlichen Kündigung.
11.4 Sämtliche Services, die vom Kunden in Anspruch genommen werden, werden bei einer Vertragsbeendigung ohne weitere Ankündigung zum Wirksamkeitsdatum der Kündigung ausser Betrieb genommen.
12. Service Level Agreement
12.1 Das vereinbarte Service Level Agreement bezieht sich grundsätzlich nur auf die von ICT-Center auf der eigenen Infrastruktur (Inhousverkabelungen und Fiberring zwischen Vaduz und Zürich) erbrachten Dienste. Leistungen, die von Dritten (z.B. Netzwerkanbietern oder Providern) zugekauft werden, weisen, ausser es wurde explizit schriftlich vereinbart, nicht dieses Service Level auf. Dies bedeutet, dass wenn nichts anderes vereinbart wurde, für zugekaufte Leistungen die Service Level Agreements des Dritten gelten.
13. Anschaltung von Endgeräten
13.1 Der Kunde darf an einem überlassenen Anschluss (Netzabschlusspunkt) unmittelbar oder mittelbar nur zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Endgeräte betreiben, welche für den jeweiligen Anschlusstyp geeignet sind.
13.2 Zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Endgeräte, die mit einer Steckvorrichtung unmittelbar oder mittelbar an die Anschalteinrichtung anschaltbar sind, können unter Einhaltung aller in der Produktbeschreibung des Gerätes angeführten Bedingungen angeschlossen oder abgetrennt werden.
13.3 Entsteht der ICT-CENTER AG oder einem Dritten durch die Anschaltung eines Endgerätes ein Schaden, so ist die ICT-CENTER AG schad- und klaglos zu stellen und ihr der durch die Anschaltung entstandene Schaden zu ersetzen.
14. Code und Badges
14.1 Alle Personen, welche Zutritt zu einem Rechenzentrum der ICT-Center AG brauchen, müssen vorab bei der ICT Center AG registriert werden. Die Registrierung hat 24h vor dem geplanten Zutritt bei der Supportabteilung zu erfolgen.
14.2 Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein spezieller Code - etwa eine persönliche Identifikationsnummer (z.B. PIN-Code) oder ein Kennwort - notwendig, so ist der Kunde verpflichtet, diesen Code geheim zu halten, sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Das gleiche gilt, wenn ein Badge von ICT-Center AG bereitgestellt wird.
14.3 Besteht der Verdacht einer Kenntnis des Codes durch unberechtigte Dritte, so hat der Kunde den Code unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch die ICT-CENTER AG vorgenommen werden kann - die ICT-CENTER AG unverzüglich mit der Änderung des Codes zu beauftragen.
14.4 Verliert der Kunde einen Schlüssel, Badge oder Elektronick Access Card muss dies unverzüglich telefonisch der Supportabteilung gemeldet werden. Für Umtriebskosten und damit verbundenen Folgekosten, die durch den Verlust von Badges oder Schlüssel entstehen, haftet der Kunde vollumfänglich.
14.5 Werden Leistungen der ICT-CENTER AG von unberechtigten Dritten unter Verwendung eines Codes in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung des Codes bei der ICT-CENTER AG.
14.6 Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung seitens des Kunden oder durch Weitergabe seitens des Kunden an Dritte entstehen, haftet dieser.
14.7 Unberechtigte Zutritts(versuche) durch den Kunden, seiner Mitarbeiter oder Besucher werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
15. Übertragung von Rechte und Pflichten
15.1 Rechte und Pflichten der ICT-Center AG aus einem Vertrag mit dem Kunden können, vollinhaltlich ohne Zustimmung des Kunden von der ICT-Center AG mit schuld befreiender Wirkung übertragen werden. ICT-Center AG wird durch geeignete Massnahmen auf die Vertragsübernahme hinweisen.
15.2 ICT-Center AG ist berechtigt, ihre Forderungen gegenüber ihren Kunden an Dritte zu veräussern.
15.3 Der bisherige Kunde haftet für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche, die bis zum Eintritt entstanden sind, als Solidarschuldner.
15.4 Im Falle eines Unternehmensüberganges verpflichten sich die beteiligten Unternehmen (Veräusserer, Erwerber), unverzüglich ICT-Center AG schriftlich davon zu verständigen. Unterlassen die beteiligten Unternehmer diese Mitteilung haften sie für sämtliche Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche aus dem Vertrag mit der ICT-Center AG als Solidarschuldner.
15.5 Soweit nicht durch eine Partei ausdrücklich schriftlich genehmigt, wird die jeweils andere Partei ihre Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht an dritte Parteien abtreten, vorgeben, eine solche Abtretung vorzunehmen oder in anderer Weise weitergeben. Konzernverbundene Unternehmen im gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Vorschrift. Die jeweils abtretende Partei bleibt weiterhin zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag verpflichtet.
16. Abgabe von Erklärungen
16.1 Eine Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt einer diesbezüglichen Aufforderung der ICT-CENTER AG seine Zustimmung verweigert.
16.2 Erklärungen der ICT-Center AG, wie insbesondere Kündigungen, gelten an der vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen Anschrift (Geschäftsanschrift oder an seine E-Mail Adresse, soweit dies in dem BF oder den Einzelverträgen angeführt wurde) als zugegangen, sofern der Kunde eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt gegeben hat. Rechnungen gelten als zugegangen, wenn sie dem Kunden an die zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle übermittelt wurden.
16.3 Mitteilungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders festgelegt, in Schriftform durch Übersendung per Post (vorab per Fax), Telefax oder E-Mail an die Anschrift der jeweiligen Partei zu übermitteln, wobei Kündigungen nur als Fax oder in Briefform akzeptiert werden.
17. Vertraulichkeit
17.1 Die ICT-Center AG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit über alles, was Inhalt von gespeicherten Daten, Art der Dienstleistung (was nicht schriftlich publiziert ist) und Inhalt von Verträgen betrifft. Diese Regelung gilt ebenfalls für Mitarbeiter und Subunternehmen und deren Mitarbeiter des Kunden oder von der ICT-Center AG. Diese Vertraulichkeitsklausel fällt 24 Monate nach Beendigung des Vertrages und Ablauf der Kündigungsfrist ohne Weiteres dahin.
18. Versicherung
18.1 Der Kunde erkennt an, dass der Betrieb der Kundenausrüstung während der Laufzeit dieser besonderen Vertragsbedingungen auf sein eigenes Risiko erfolgt.
18.2 Der Kunde wird während der Vertragslaufzeit einen Versicherungs¬schutz, mit einer Deckung, die dem vollen Wiederbeschaffungswert der eingebrachten Gerätschaften entspricht, abschliessen und bei verlangen der ICT-Center AG den Versicherungsschutz nachweisen.
18.3 Falls der Kunde keinen hinreichenden Versicherungsnachweis erbringt, ist ICT-Center AG berechtigt, von dem Kunden zu verlangen, dass er seine Versicherung ergänzt oder auf eigene Kosten eine Versicherung abschließt, die den Verpflichtungen des Kunden gemäss dieser AGB entsprechen.
19. Haftung
19.1 Die ICT-Center AG übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung von Services entstehen, insbesondere auch nicht für entgangene Einnahmen oder Folgeschäden. Die ICT-Center AG übernimmt auch keine Haftung für Schäden aufgrund von technischen Problemen, Serverausfall, Datenverlust, Datenwiederbeschaffung, Übertragungsfehler, Dateninkonsistenz und ähnliche Fälle.
19.2 Der Kunde ist für den Inhalt der Daten, die er über die Telekommunikationsdienstleistungen der ICT-CENTER AG überträgt, allein verantwortlich.
19.3 Die ICT-Center AG haftet nur für von ihr oder ihren Dienstnehmern oder Gehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Sachschäden bis zum Betrag von CHF 50'000 je Schadensereignis und für Vermögensschäden bis zum Gegenwert der bezogenen Leistung, höchstens aber bis zum Betrag von CHF 50’000 je Schadensereignis.
19.4 Bei Verletzung oder Tötung einer Person haftet die ICT-Center AG auch bei leichter Fahrlässigkeit.
19.5 Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
19.6 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste, mittelbare und Folgeschäden, ideelle Schäden, für Schäden aufgrund von technischen Problemen, Serverausfall, Datenverlust, Datenwiederbeschaffung, Übertragungsfehler, Dateninkonsistenz und ähnliche Fälle sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, jederzeitige Herstellbarkeit der gewünschten Verbindung sowie für verloren gegangene oder veränderte Daten ist ausgeschlossen. Die ICT-Center AG übernimmt auch keine Haftung für den Inhalt der von ihr übermittelten Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste der ICT-Center AG zugänglich sind. Die ICT-Center AG kann für Sicherheitsmängel Dritter in ihrem (Kommunikation)-Netzwerk keine Gewähr übernehmen. Ebenfalls übernimmt die ICT-Center AG keine Verantwortung für Schäden, die durch die Einwirkung Dritter eintreffen (Viren und Trojaner, Hackangriffe, Manipulationen an den Systemen).
19.7 Der Kunde haftet für die Inhalte der von ihm eingestellten Privaten oder Business Homepages, seiner in Speicherplätzen abgelegten Daten, der von ihm versandten E-Mails und der von ihm in Verkehr gebrachten Daten.
19.8 Es gelten ausschliesslich die Haftungsgrössen in den jeweiligen SLA‘s.
19.9 ICT-Center AG haftet nicht für Schäden, die aus weiterverrechneten Leistungen anderer Diensterbringer entstanden sind.
19.10 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüg¬lich gegenüber dem ICT-Center AG anzuzeigen, so dass ICT-Center AG möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Scha¬densminderung betreiben kann.
19.11 Wird die Leistung wegen eines Verstosses bei dem die ICT-Center AG berechtigt ist einen Teil oder die gesamte Infrastruktur gesperrt, so ist ein diesbezüglicher Schadenersatzanspruch des Kunden gegen die ICT-Center AG ausgeschlossen.
19.12 Eine Haftung gemäss Service Level Agreement wird nur soweit übernommen, als es sich dabei um eigene und nicht von Dritten zugekaufte Leistungen handelt. In diesem Fall wird, ausser anderes wurde vereinbart, nur gem. dem Service Level Agreement des Dritten gehaftet.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1 Der Vertrag untersteht liechtensteinischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen uneingeschränkt erhalten. Die AGB’s können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert oder angepasst werden.
21.2 Bei Abweichungen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Service Level Agreements und den Bestellformular, genießen letztere Vorrang vor den Service Level Agreement, diese wiederum vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
21.3 Bei Streitigkeiten ist allein die deutschsprachige Version sämtlicher ICT-Center AG Bedingungen massgeblich. Eine möglich englische Fassung dient lediglich zu Informationszwecken.