Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Co-Location, - Housing – und Connectivity-Dienstleistungen (nachfolgend Housing-Services genannt) und sind integrierter Bestandteil des zwischen dem Kunden und der ICT-Center AG (nachfolgend Betriebsgesellschaft genannt) abgeschlossenen Vertrages. Aenderungen und/oder Erweiterungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen und unterliegen den dynamischen Marktveränderungen. Die jeweils aktuell gültige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ICT-Center AG, wird auf der Webpage www.ict-center.com publiziert.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
Die Abrechung erfolgt gemäss dem im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodus, oder quartalsweise jeweils im Voraus mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne schriftliche Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins von 8% p.a. geschuldet. In diesem Fall werden alle Beträge, die unter der Vereinbarung zu zahlen sind, sofort zur Zahlung fällig. Die mit den Verzugsfolgen anfallenden Mehrkosten wie z.B. Korrespondenz, Spesen, Porto, Inkasso, Verzugszinsen, Sperrung und Freigabe von Diensten etc. werden separat und im Aufwand in Rechnung gestellt.
Ist ein Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug und hat er trotz schriftlicher Ankündigung mit gleichzeitiger Ansetzung einer Frist von 20 Tagen und unter Androhung der Auflösung des Vertragsverhältnisses den geschuldeten Betrag nicht bezahlt, ist die ICT-Center AG berechtigt , das Vertragsverhältnis mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen auf einen beliebigen Termin hin sofort als Ganzes oder in Teilen aufzulösen. Auf diesen Zeitpunkt kann die ICT-Center AG sämtliche Leistungen einstellen. In einem solchen Fall, verpflichtet sich der Kunde die ICT-Center AG schad- und klaglos zu halten. Bei Nichteinhaltung der Vertrags-Verpflichtungen durch den Kunden, behält sich die Betriebsgesellschaft vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht, den vertraglich vereinbarten Forderungen nachzukommen.
ICT-Center AG behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Allfällige Preisänderungen gibt die ICT-Center AG in der Weise rechtzeitig bekannt, dass der Kunde den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber der ICT-Center AG, mit Forderungen von ICT-Center AG gegenüber dem Kunden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Vertragslaufzeiten
Der Vertrag mit dem Kunden tritt sofort nach Bestellung in Kraft. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich. Sofern keine anderen Vereinbahrungen definiert worden sind, ist die minimale Vertragsdauer für Co-Location und Cage 5 Jahre und für Rack, Housing und andere Services 3 Jahre. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist ist im Vertrag definiert, falls keine Frist vereinbart wurde kann die Kündigung frühestens mindestens 3 Monate vor Ablauf der minimalen Vertragsdauer schriftlich erfolgen. Für alle weiteren Laufzeiten gilt ebenfalls eine minimale Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf.
Leistungen
Die Betriebsgesellschaft stellt den Kunden Telekommunikations-Dienstleistungen zur Verfügung, im Besonderen sind dies Co-Location-, Cage-, Housing- und Inhouse Connectivity Services. Die Betriebsgesellschaft ist bestrebt, im Rahmen der zu gewährleistenden Service-Levels die Dienstleistungen störungs- und unterbrechungsfrei zu erbringen. Über Wartungsarbeiten, die eine solche Störung oder Unterbrechung zur Folge haben können, wird der Kunde im Vorfeld informiert. Für Unterbrechungen innerhalb der Telekommunikationsnetze, Daten oder IP-Netze, ist der jeweilige Service Provider verantwortlich.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für den Inhalt und die Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich macht werden, vollumfänglich verantwortlich. Insbesondere dürfen sie keine pornografischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in sonstiger Weise gegen das Schweizer, Liechtensteinischer oder Europäischen Recht verstossenden Inhalt erhalten. Verboten ist ebenfalls das missbräuchliche Versenden von Massen-e-Mails (Spam), rechtswidriges Kopieren und oder Verteilen von gesetzlich geschützter Software, kopieren und oder verteilen von urheberrechtlich geschütztem Inhalt und das Verbreiten von schädlicher Software, wie Viren, Trojaner oder vergleichbaren Programmen.
Alle Personen, welche Zutritt zu einem Rechenzentrum der ICT-Center AG brauchen, müssen vorab bei der ICT Center AG registriert werden. Die Registration hat 24h vor dem geplannten Zutritt bei der Supportabteilung zu erfolgen.
Für jeden unzulässigen Zutrittsversuch oder Zutritt von nicht autorisierten Personen, wird ein pauschaler Unkostenbeitrag in Höhe von CHF 500.- zuzüglich etwaiger Folgekosten erhoben und separat in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten und Badges nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Verliert der Kunde ein Schlüssel oder Batch muss dies unverzüglich telefonisch der Supportabteilung gemeldet werden. Für Umtriebskosten und damit verbundenen Folgekosten, die durch den Verlust von Badges oder Schlüssel entstehen, haftet der Kunde vollumfänglich.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Haftungsansprüche und Schäden, die aus der Nutzung der Infrastruktur gegenüber Dritten entstehen, vollumfänglich zu übernehmen und die Betriebsgesellschaft schad- und klaglos zu halten. Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, bei Anspruch auf Unterlassung durch einen Dritten, die Infrastruktur des Kunden zu sperren, bis der Kunde den Anspruch gesetzlich abwenden kann. Der Kunde haftet ausserdem für alle Schäden die er der Betriebsgesellschaft selbst oder anderen Kunden von der Betriebsgesellschaft durch unsachgemässe oder fahrlässige Handlungen zuführt.
Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit auf eine begründete Anfrage der Betriebsgesellschaft, den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, alle mit der Vertragserfüllung verbunden Pflichten und insbesondere den finanziellen, für die Vertragslaufzeit inkl. Kündigungsfrist, vollumfänglich erfüllen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, den uneingeschränkten Nachweis zu erbringen, kann die Betriebsgesellschaft umgehend und ohne Begründung sämtliche Massnahmen ergreifen, die ihr geeignet erscheinen, um die vollumfängliche Vertragserfüllung sicher zu stellen oder im Sinne einer Schadensbegrenzung bzw. Schadensminderung den Vertrag zu kündigen oder fristlos auflösen. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht, den vertraglich vereinbarten Forderungen nachzukommen.
Haftung
Die Betriebsgesellschaft übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung von Services entstehen, insbesondere auch nicht für entgangene Einnahmen oder Folgeschäden. Die Betriebsgesellschaft übernimmt auch keine Haftung für Schäden aufgrund von technischen Problemen, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Dateninkonsistenz und ähnlichen Fällen. Es gelten ausschliesslich die Haftungsgrössen in den jeweiligen SLA (Service Level Agreement). Die Betriebsgesellschaft kann nicht für Sicherheitsmängel des Netzwerkes und des Kommunikationsnetzes der Telecomgesellschaften keine Gewähr übernehmen. Ebenfalls übernimmt die Betriebsgesellschaft keine Verantwortung für Schäden, die durch die Einwirkung Dritter eintreffen (Viren und Trojaner, Hackangriffe, Manipulationen an den Systemen).
Vertraulichkeit
Die Betriebsgesellschaft und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit über alles, was Inhalt von gespeicherten Daten, Art der Dienstleistung (was nicht schriftlich publiziert) ist und Inhalt von Verträgen betrifft. Diese Regelung gilt ebenfalls für Mitarbeiter und Subunternehmen und deren Mitarbeiter des Kunden oder von der Betriebsgesellschaft. Diese Vertraulichkeitsklausel fällt 24 Monate nach Beendigung des Vertrages und Ablauf der Kündigungsfrist ohne Weiteres dahin.
Schlussbestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen uneingeschränkt erhalten. Die AGB’s können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert oder angepasst werden. Es gilt ausschliesslich liechtensteinisches Recht, Gerichtsstand ist Vaduz.