Ziel der EU Direktive für e-Commerce ist nicht die Vereinheitlichung der Strafgesetzgebung, sondern die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der den freien Austausch von Diensten der Informationsgesellschaft zwischen den EU Mitgliedstaaten erlaubt.
Als Mitglied des EWR haltet sich das Fürstentum Liechtenstein an diese neue Richtlinie. Liechtenstein hat daher die Richtlinie in die liechtensteinische Gesetzgebung übernommen. Zu beachten sind insbesondere die Auswirkungen für Anbieter von Informationsdiensten, die von Liechtenstein aus operieren und ihre Dienste ausserhalb Liechtensteins anbieten.
Die in diesem Kontext wichtigste Aussage der Richtlinie lautet:
"Dienste der Informationsgesellschaft unterliegen prinzipiell der Gesetzgebung des Mitgliedsstaats, in dem der Dienstanbieter etabliert ist."
Daher unterliegen die Dienstanbieter, die in Liechtenstein firmieren, den Gesetzen Liechtensteins und nicht den Gesetzen der EU-Länder, in denen die Kunden ansässig sind. Allerdings impliziert die Richtlinie eine Fürsorgepflicht dahingehend, dass die Gesetze des Service-Provider-Landes die öffentlichen Interessen in der ganzen EU wahren müssen.
Des weiteren ist zu beachten, dass die Richtlinie genau definiert, "wo" ein Service Provider etabliert ist:
"Der Ort, an dem eine Firma, die Dienste über eine Internet-Website anbietet, besteht, ist nicht der Ort, an dem sich die für die Website erforderliche Technik befindet, oder der Ort, an dem die Website zugänglich ist, sondern der Ort, an dem die Firma geschäftstätig ist."
Dies impliziert in der Regel die Existenz einer korrekt eingetragenen und beurkundeten Firma mit Geschäftsräumen und Mitarbeitern in dem Land, in dem die Firma tätig ist, d. h. Rechnungen erstellt und Geschäftskonten führt.
Die EU-Richtlinie für Electronic Commerce schafft einen äusserst günstigen rechtlichen Rahmen für die Gründung von Informationsdienstanbietern in Liechtenstein. Einerseits profitieren die Firmen vom Wirtschaftsraum Schweiz, andererseits von der EWR-Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein.
Hier ansässige Firmen können von vielen unternehmensrechtlichen und steuerlichen Vorteilen des Landes profitieren.