Liechtenstein besitzt relativ liberale Medienverordnungen und geniesst den Vorteil, nicht von unüberschaubaren historischen Medienregulierungen überschwemmt zu sein. Dies erlaubt eine beachtliche Freiheit hinsichtlich der Programmplanung der Medienaktivitäten, z. B. Filme, Musik, etc., sowie Optionen und Freiheiten hinsichtlich der Werbung.
Die Telekommunikationsverordnungen sind eng verknüpft mit Richtlinien für Freizeit- und Unterhaltungsangebot, so dass Restriktionen, die durch zufällige Überkreuzung von Vorschriften entstehen, weitgehend ausgeschlossen sind.
Es ist zum Beispiel vorstellbar, innovative Rundfunkdienste anzubieten, die primär über die Kabelfernsehinfrastruktur oder das World Wide Web vertrieben werden und die die liberale Mediengesetzgebung in Liechtenstein nutzen.
- Angebot individuell zusammengestellter Unterhaltungspakete, die der Kunde zu einer ihm genehmen Zeit ansehen kann
- Einrichtung und Betreuung von unternehmenseigenen Videodiensten
- Einrichtung und Betreuung von videobasierten Schulungsprogrammen mit interaktiven Tutorials
- Videokonferenzen im Privatsektor mit anderen an den Service angeschlossenen Kunden, z. B. Familienmitglieder
- Interaktion mit Kunden auf Basis von Kundendienstvideos