Das in Liechtenstein gepflegte Prinzip eines liberalen Ordnungsrechts impliziert, dass das Fürstentum wettbewerbsfördernden und innovativen Geschäftsformen sehr offen gegenüber steht. Für den Einzelhandel mit dem Konsumenten besteht eine sehr grosszügige Regelung für Rabatte und Sonderangebote. Dies ist in vielen europäischen Ländern nicht immer der Fall.
Ein weiteres Beispiel für beachtliche Wettbewerbsfreiheit besteht im Bereich von Auktionen und der generellen Neigung zur Schaffung spontaner Marktplätze.
Mit unseren Partnern bieten wir darum auch Dienste für Firmen an, die ihre Wettbewerbsfähigkeit auf der Basis liechtensteinischen Ordnungsrechts stärken möchten. Hauptinteressenten für solche Dienste sind:
- Firmen, die Kundentreue- und Bonusprogramme für ihre Kunden etablieren möchten
- Firmen, die ihren Absatz über Online-Auktionen und die Schaffung extrem wettbewerbsfähiger Märkte steigern möchten
- Firmen, die vom Kampf gegen überregulierte Märkte frustriert sind